Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung wird zunehmend immer populäres Verfahren zur Mitarbeiterbeschäftigung. Von den durch EUROKADRA erbrachten Dienstleistungen profitieren messbar wirtschaftlich und organisatorisch beide Seiten.
Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
Gemäß Art.1741. des Arbeitsgesetzbuches besteht Arbeitnehmerüberlassung in der Mitarbeitervermittlung durch ein Unternehmen im Interesse eines anderen Unternehmers. Mit Abschluss der Vereinbarung zwischen beiden Parteien verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Ausübung bestimmter Verpflichtungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Diese Lösung ist für beide Unternehmen von Vorteil. Das Mutterunternehmen braucht für Sozialversicherung, Vergütung oder Einkommensteuer keine Kosten zu tragen. Das Entleihunternehmen hingegen gewinnt für sich einen qualifizierten Mitarbeiter mit einer umfassenden Erfahrung. Es sollte erwähnt werden, dass sich Arbeitnehmerüberlassung von der Zeitarbeit unterscheidet. Der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit besteht darin, dass der Arbeitgeber in diesem Fall die Firma ist, mit der der Arbeitnehmer in das Arbeitsverhältnis eingeht, während bei der Zeitarbeit, Arbeitgeber die Mutteragentur der Zeitarbeit ist.
Mitarbeiter im Leasingsystem
Der Mitarbeiter schließt das Arbeitsverhältnis infolge der schriftlichen Einwilligung im Abschluss der Vereinbarung durch die Unternehmen. Auf seiner Grundlage wird ein Arbeitsvertrag mit neuen Verpflichtungen abgeschlossen. Der Mitarbeiter ist sich des Arbeitsfeldes und der übertragener Aufgaben bewusst. Ein Leiharbeitnehmer unterliegt den Vorschriften gemäß dem Arbeitsgesetzbuch. Während seiner Überlassung nimmt das Arbeitsverhältnis mit seinem Mutterunternehmen die Form eines unbezahlten Urlaubs auf, der zu den Dienstjahren angerechnet wird. Der neue Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag. Er berechtigt zum Urlaubsanspruch und zur Krankschreibung. Der Arbeitnehmer hat während der Überlassung Anspruch auf volle die ihm zustehenden Rechte aus dem Arbeitsvertrag.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Abschluss der Vereinbarung zwischen Arbeitgebern erfolgt in Form eines Überlassungsvertrages. Er sollte folgende Angaben enthalten:
- Dauer der Arbeitszeit im Entleihunternehmen,
- Art der Tätigkeit und Art der übertragenen Verpflichtungen
- Höhe der Vergütung
Die Leiharbeit, also die die Arbeitnehmerüberlassung wurde kraft des Arbeitsgesetzbuches im Art. 1741 geregelt. Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die Gewährung eines befristeten unbezahlten Urlaubsanspruchs für einen bestimmten Zeitraum, zwecks Ausführung der Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber innerhalb eines, in der Vereinbarung beider Arbeitgeber festgelegten Zeitraums. Gemäß Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ist der Entleiharbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter zu medizinischen Untersuchungen einzuweisen, ihnen regelmäßig eine angemessene Vergütung aus dem Arbeitsvertrag zu zahlen und ihnen Urlaub in angemessener Höhe zu gewähren.
Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit
Der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit besteht darin, dass der Arbeitnehmer im ersten Fall immer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt wird, während der Arbeitgeber im Falle von Zeitarbeit die Arbeitsvermittlungsagentur ist, die den Arbeitnehmer zur Arbeit für das Unternehmen- Nutzer entsendet. Die Arbeitnehmerüberlassung basiert vollständig auf dem Arbeitsgesetzbuch und nicht auf dem Zivilgesetzbuch.